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Sondergutachten

Sondergutachten sind Gutachten, welche außerhalb eines Gerichtsverfahrens für private Auftraggeber wie Privatpersonen, juristische Personen, Firmen, Versicherungen, Verwaltungen, Organisationen, Verbände und vergleichbare Institutionen geschrieben werden. Jedem Bürger steht es frei, in einem Streitfall, zu dessen Lösung es eines Kfz-Sachverständigen bedarf, einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen.

 

Die Kosten für das Sondergutachten übernimmt in der Regel die unterlegene Partei. Aber auch für andere Zwecke wie z.B. für den Fahrzeugverkauf kann ein Sondergutachten erstellt werden. In diesem Fall übernimmt  der Auftraggeber die vereinbarten Kosten.

 

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