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Kaskogutachten
Bei der Teilkasko und Vollkasko wird Ihr Schaden von Ihrer Versicherung reguliert. Bei einem Kaskoschaden haben Sie einen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug wie beispielsweise:

 

  • selbstverschuldeten Unfall
  • Unfallverursacher begeht Fahrerflucht
  • Unfall mit Haarwild, Rindern etc.
  • Glasbruchschäden
  • Diebstahlschäden
  • Elementarschäden – Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.)
  • Einbruch
 

Im Kaskoschadenfall ist die Versicherung weisungsberechtigt, d.h. Sie müssen die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen. Die Kosten für ein Gutachten sind im Kasko-Schadenfall mit der Versicherung abzustimmen.

Wichtig! Damit wir für Sie tätig werden können, sollten Sie vorab bei Ihrer Versicherung eine Kostenübernahme erfragen.

 

Im Kaskoschadenfall werden in der Regel nur die reinen Reparaturkosten ersetzt. Sonstige Leistungen wie beispielsweise Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung etc. sind von der Leistung in den meisten Fällen ausgeschlossen.

 
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