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KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung Prinzregentenstraße 70, 10715 Berlin info@kfzexperte24.de 030 / 228 08 790
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Ein weiterer wichtiger Bestandteil einer professionellen Unfallhilfe ist die Geltendmachung gegenüber dem Versicherer durch einen im Verkehrsrecht bewanderten Rechtsanwalt.
Durch einen Rechtsanwalt ist nach der durchgeführten Beweissicherung sichergestellt, dass dem Geschädigten alle Ansprüche geltend gemacht werden, die ihm nach dem Autounfall zustehen.
Es gilt: "Die geschädigte Person muss so wie ohne Unfall gestellt werden"
Folgende Ansprüche stehen Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall u.a. zu*:
- Reparaturkosten
- Kfz-Sachverständigenkosten
- Anwaltskosten
- Mietwagen/Nutzungsausfall
- Die eingetretene Wertminderung
- Abschleppkosten
- Schmerzensgeld
- Umbaukosten
- Ab- und Anmeldekosten
*Es werde auch nur Kosten übernommen, die auch tatsächlich angefallen sind! Diese Aufzählung ist nicht abschließend!
TIPP:
Holen Sie sich rechtliche Unterstützung von einem Anwalt. Nur ein Anwalt kann Ihre Ansprüche geltend machen. Leider versucht die Versicherung in den meisten Fällen Ihre gesetzlichen Ansprüche (oft unberechtigterweise ) zu kürzen. Lassen Sie sich daher von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht einschüchtern, da diese nur die eigenen Interessen vertritt. Sie müssen nicht das tun was die gegnerische Haftpflichtversicherung von Ihnen verlangt, sondern holen Sie sich das, was Ihnen zusteht. Gerne sprechen wir Ihnen eine Empfehlung aus.
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