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KFZ-Sachverständiger
Sie brauchen einen Kfz-Sachverständiger, der den Schadensumfang und die Schadenshöhe nach dem Verkehrsunfall ermitteln kann. Dieser erstellt für Sie ein Gutachten welches die Versicherung anschließend erhält.


Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Die Kosten für den Kfz-Sachverständiger und das Haftpflichtschadensgutachten gehören nach der Rechtsprechung ( BGH ) mit zum Schadensumfang und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Beim Bagatellschaden

( circa 750€ ) wird nur ein Kostenvoranschlag ( auch Kurzgutachten genannt ) erstellt.

 

Das Gutachten trifft zugleich eine Aussage über die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung, die Wertminderung und weitere Schadenspositionen, die der Geschädigte vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherer beanspruchen kann.

Bei einem Totalschaden, legt das Gutachten außerdem den Wiederbeschaffungswert und den Restwert fest. Für die professionelle Unfallhilfe nach einem Autounfall ist ein solches Schadensgutachten daher unverzichtbar.

Vermeiden Sie einen Gutachter von der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Denn hier werden die Schäden oft kleiner berechnet als sie tatsächlich sind und Sie verzichten somit auf Ihre vielen Ansprüche die Ihnen eigentlich zustehen.

 

Die gegnerische Versicherung muss am Ende den Schaden, der durch den Unfall passiert ist, bezahlen.

Selbst wenn also der Versicherer einen Gutachter einer großen Organisation beauftragt, so bleibt er dennoch der Auftraggeber und der Sachverständige dieser Organisation wird versuchen, seinem Auftraggeber bei der Unfallabwicklung Geld ein zu sparen.

In einem solchen Fall kann es also passieren, dass Schadenumfang und Schadenshöhe nicht im Sinne des Geschädigten beziffert werden, sondern die Schadenssumme insgesamt zum Nachteil des geschädigten Unfallbeteiligten bemessen wird.

Ablauf

Der Kfz-Sachverständiger besichtigt das beschädigte Fahrzeug nach Ihrem Wunsch bei Ihnen Zuhause oder auch z.B. in der Werkstatt Ihres Vertrauens. Die Schadenaufnahme erfolgt in der Regel am gleichen Tag der Beauftragung. Innerhalb 1-3 Werktagen ist das Gutachten versandfertig und wird entsprechend Ihrem Auftrag per Post, Fax oder E-mail an Sie, Ihren Rechtsanwalt, Ihre Werkstatt oder an den Versicherer gesendet.

Im Gutachten werden alle wichtigen Daten wie z.B. Reparaturkostenhöhe, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Wertverbesserungen, Wiederbeschaffungs- und Reparaturdauer aufgezeigt. 

Neben dem Schadenumfang am Fahrzeug sind in der Regel weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Folgende Ansprüche können aus einem Schadenfall entstehen: 

 

  • Sachverständigenkosten / Gutachterkosten

  • Anwaltskosten

  • Arztkosten

  • Auslagenpauschale

  • Sachschaden am Fahrzeug

  • Sachschaden an anderen Gegenständen (Brille, Uhr, Kleidung, Ladung)

  • Abschlepp- und Bergungskosten

  • Ab- und Anmeldekosten

  • Standkosten

  • Verdienstausfall

  • Finanzierungskosten

  • Entsorgung

  • Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall

  • Haushaltsführungskosten

  • Folgeschäden die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall stehen

 

Für die Geltendmachung dieser Ansprüche und der Klärung des Schadens ist der Kfz-Sachverständiger nicht befugt tätig zu werden. Hier sind weitere Parteien wie beispielsweise Rechtsanwälte, Mediziner, etc. hinzuziehen.

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