KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung Prinzregentenstraße 70, 10715 Berlin info@kfzexperte24.de 030 / 228 08 790
Wenn Sie in einen Autounfall verwickelt sind, dass heißt, Sie nicht selbst aktiv den Unfall verursacht haben, dann wollen Sie Ihren Schaden ja auch ersetzt bekommen. Die Schuldfrage ist also geklärt. Jetzt möchte die gegnerische Versicherung wissen, wie hoch der entstandene Schaden ist, um regulieren zu können. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger wird von Ihnen beauftragt und dieser ermittelt den Schadenhöhe.
Sie dürfen Ihr Fahrzeug reparieren lassen wo Sie möchten. Die Versicherung darf Ihnen nicht vorschreiben wo und wann Sie Ihr Fahrzeug reparieren müssen. Ausnahmen können bei Fahrzeugen mit Leasing- / oder Finanzierungsverträgen sein. Hier kann unter Umständen der Vertrag vorschreiben, wo das Fahrzeug repariert werden darf. Hier sollten Sie vorher den Vertrag durchlesen.
Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich einen Anwalt einschalten, damit Ihre Ansprüche fachgerecht geltend gemacht werden können und Sie rechtlichen Beistand haben. Auch hier entstehen Ihnen keine Anwaltskosten bei einem unverschuldetem Unfall. Diese muss die gegnerische Versicherung übernehmen.