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Reparaturbestätigung
Eine Reparaturbestätigung dient im Zusammenhang einer Schadenabwicklung als Nachweis einer durchgeführten Reparatur .Hauptsächlich findet sie Anwendung in der fiktiven Schadenabwicklung ( Geldauszahlung durch die Versicherung und Reparatur in Eigeninitiative durchgeführt ).
 
Hintergrund im Zusammenhang mit einer fiktiven Schadenabwicklung ist meist die ausstehende Regulierung des Nutzungsausfalls oder ein teilregulierter Schaden und damit eine noch ausstehende Abschlusszahlung.
 
Weiter ist die Reparaturbestätigung im Hinblick auf eine Eintragung im Hinweis- und Informationssystems (HIS) der Versicherungswirtschaft sehr vorteilhaft. Denn so ist ein fiktiv abgerechneter Schadenfall bereits ein Kriterium für eine Eintragung in der "Schufa der Versicherungen" und ein Eintrag auf dieser "schwarzen Liste der Versicherer" kann Schwierigkeiten bei der Regulierung von Folgeschäden auslösen. Mit einer Reparaturbestätigung ist somit zwischen Ihnen und der Versicherung Waffengleichheit sichergestellt.
 
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